Coachings mit AVGS
Kostenübernahme mit AVGS
Für Arbeitsuchende werden die Kosten für das Bewerbungscoaching durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) von der Arbeitsagentur übernommen. Finden Sie in unserem Leitfaden alle Informationen und Kosten zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ALG I- und ALG II-Empfänger

Einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Als ALG I-Empfänger haben Sie i.d.R. einen AVGS-Anspruch, bei ALG II-Empfänger wird der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Ermessen als sogenannte Kannleistung ausgestellt. Vom Informationsgespräch bis zum Start des Bewerbungscoaching entstehen für Sie keine Kosten. Die Jobcoachings werden komplett durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bzw. von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert.

Wenn Sie weitere Fragen zu unseren Jobcoachings oder zum Thema Vermittlungsgutschein haben, nutzen Sie einfach unser Kontaktformular. In einem persönlichen Gespräch können wir am besten auf Ihre individuelle Situation eingehen und sie optimal über die Möglichkeiten für Ihre berufliche Integration informieren.

Wir wissen um den Unterschied, den exzellente Führungskräfte und Mitarbeiter machen können und erarbeiten bestmögliche, maßgeschneiderte Lösungen für unsere Klienten. Unsere Personalberater/innen sind spezialisiert auf die individuelle Beratung und passgenaue Besetzung von Positionen.

Unsere Recruiting-Teams nutzen Algorithmen, selbst entwickelte Recruiting-Strategien und viel Erfahrung, um Ihre offene Stelle schnell mit dem für Sie optimalen Kandidaten zu besetzen. Während des ganzen Prozesses steht Ihnen unser erfahrenes Team jederzeit zur Verfügung!

Ihr Unternehmen benötigt neue Expertisen und Impulse? Wir unterstützen Sie bei der Personalsuche. Gemeinsam legen wir die Anforderungen und Eigenschaften der zu besetzenden Stelle fest. Den Rest überlassen Sie uns. Wir erarbeiten ein genaues, fachliches und persönliches Anforderungsprofil für die ideale Besetzung und stellen Ihnen nur qualifizierte und interviewgeprüfte Topkandidaten vor.

Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von den Arbeitsagenturen oder den Jobcentern für Arbeitsuchende ausgestellt. Mit diesem Gutschein kann der Arbeitsuchende private Beratungs- und Trainingsunternehmen beauftragen, die ihn bei der Stellensuche z.B. durch ein Bewerbungstraining unterstützen. Ihnen entstehen dabei keine persönlichen Kosten.

Haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Sie können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I) sind. Dies gilt übrigens auch dann, wenn Sie ALG I durch ALG II (Hartz IV) aufstocken. Wichtig ist, dass Sie sich im ALG I-System befinden. Bei Empfängern von ALG II hat das Jobcenter einen Ermessensspielraum, Ihnen diesen auszustellen. Gerade wenn Sie als Arbeitsuchender Initiative zeigen und um einen AVGS bitten, stehen die Chancen dafür sehr gut.

Wie stellen Sie einen Antrag?

Den Antrag stellen Sie einfach bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Entweder im persönlichen Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter oder per Brief, Telefon, E-Mail und Fax. Es handelt sich dabei um ein formloses Anschreiben, mit Bezug auf die jeweiligen Paragraphen im Sozialgesetzbuch, die auf Ihre Situation zutreffen. Neben der Unterscheidung zwischen ALG I und ALG II kann dabei auch auf Langzeitarbeitslosigkeit oder körperliche Behinderung verwiesen werden.

Kann ich bei der IRC Coaching Academy auch einen Bildungsgutschein einlösen?

Bei der IRC Coaching Academy können Sie nur einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) einlösen. Einen Bildungsgutschein können Sie bei uns nicht einlösen.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Der AVGS kann zeitlich und regional befristet werden. In der Regel wird dieser für 2 Monate ausgestellt, solang keine Umstände zur Anspruchsgrundlage entstehen (z.B. Arbeitsaufnahme, Wechsel von ALG I zu ALG II etc.).

Ist es möglich, ein Coaching auch selbst zu bezahlen?

Sollten Sie aktuell nicht berechtigt sein einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu erhalten, können Sie bei uns auch ein Coaching privat bezahlen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot nach Ihren Bedürfnissen. Auch für Firmen und deren Mitarbeiter können wir ein individuelles Angebot erstellen. Wir beraten Sie gerne zur Antragsstellung.

Sie möchten mehr über unsere Coaching-Angebote erfahren? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein Gespräch.

Oder rufen Sie uns einfach an: +49 89 99 01 84 90